Wasser ist nicht gleich Wasser

Als optimaler Durstlöscher ist Wasser im wörtlichen Sinne in aller Munde. Aber Wasser ist nicht gleich Wasser und so gibt es teils erhebliche Unterschiede. Unterteilt werden die Sorten in natürliches Mineralwasser, Quellwasser sowie Tafelwasser. Das so genannte Heilwasser dagegen gilt nicht als Lebensmittel, sondern als Arzneimittel.

Das natürliche Mineralwasser
Aus unterirdischen und vor Verschmutzung geschützten Wasservorkommen stammt das natürlich Mineralwasser. Jedes Mineralwasser wird bestimmt durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder auch anderen Bestandteilen. Ebenso gibt es eine Tabelle für Grenzwerte von Bestandteilen, die zwar natürlich vorkommen aber unerwünscht sind. Die Etiketten-Kennzeichnung für in Flaschen abgefüllte Mineralwässer wird durch die Mineralwasserverordnung geregelt. So muss unter anderem die Verkehrsbezeichnung – beispielsweise ‚Kohlensäurehaltiges Mineralwasser’ – vorhanden sein, ebenso Ort und Name der Quelle, der Analyseauszug, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die vorgenommenen Behandlungsverfahren als auch die Namen des Brunnenbetriebes, des Importeurs oder des Herstellers. Besonderheiten, wie sie der ‚Säuerling’ oder Sauerbrunnen’ aufweisen, sind ebenso kenntlich zu machen wie eine Behandlung mit ozonangereichter Luft. Der ‚Säuerling’ beispielsweise muss einen natürlichen Kohlendioxidgehalt von über 250 Milligramm per Liter aufweisen. ‚Stille Mineralwasser’ dagegen dürfen nur einen geringen Anteil an Kohlesäure enthalten.

Das Quellwasser
Quellwasser benötigt bei der Vermarktung als Lebensmittel keine amtliche Anerkennung beziehungsweise Nutzungsgenehmigung. Entnommen wird es ebenso wie Mineralwasser aus unterirdischen Wasservorkommen. Zur Gewinnung dienen natürliche oder künstlich erschlossene Quellen. Dieselben Anforderungen wie bei Mineralwasser gelten für das Quellwasser in Bezug auf mikrobiologische Anforderungen, die Behandlungsverfahren und die Abfüllung. Bereits an der Quelle wird es in für Verbraucher bestimmten Behälter abgefüllt. Auch wenn bei Quellwasser die ursprüngliche Reinheit nicht nachgewiesen werden muss, so muss es dennoch denselben Kriterien entsprechen, die bei Trinkwasser vorgeschrieben sind.

Das Tafelwasser
Ebenso wie Quellwasser bedarf auch Tafelwasser keiner amtlichen Anerkennung. Tafelwasser ist eine Mischung verschiedener Wässer. Hergestellt aus Trink- und natürlichem Mineralwasser kann es zusätzliche Bestandteile wie beispielsweise Meerwasser, natürliches salzreiches Wasser oder Mineralsalze enthalten. Jedoch dürfen auch bei Tafelwasser die gesetzlichen Grenzwerte für chemische Stoffe, wie sie auch für Trinkwasser gelten, nicht überschritten werden. Das Tafelwasser, das nicht an der Quelle abgefüllt werden muss, findet man aus diesem Grund auch in Zapfanlagen von Kantinen und Gaststätten. ‚Sodawasser’ zum Beispiel ist ein Tafelwasser mit einem Gehalt von mindestens 570 Milligramm pro Liter Natriumhydrogencarbonat und Kohlendioxid. Exakte Bestimmungen zu Tafelwasser können der Mineral- und Trinkwasserverordnung entnommen werden. Welche dieser drei Sorten bevorzugt werden, ist individuell verschieden. Fakt aber ist: Wasser ist eines der gesündesten Lebensmittel und für den Menschen von existenzieller Bedeutung.

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